Bewerbung zum Studium

Sobald Du Dich für einen passenden Studiengang entschieden hast, gilt es herauszufinden, welche Hochschule diesen Studiengang mit welchen Schwerpunkten anbietet. Dann ist es an der Zeit, sich für eine Hochschule zu entscheiden und eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zu verschicken. Doch nicht alle Fächer sind zulassungsfrei. So sind einige Fächer durch einen bundesweiten Numerus Clausus zulassungsbeschränkt und werden nur zentral vergeben. Das betrifft medizinische und pharmazeutische Studiengänge. Andere Fächer wiederum unterliegen einem örtlichen Numerus Clausus, der sehr unterschiedlich von Semester zu Semester ausfällt. Eine weitere Kategorie an Fächern ist zulassungsfrei. Weitere Besonderheiten wie erforderliche Sprachtests, Eignungstests oder Vorpraktika gilt es zu erfragen. Sobald Du eine Zusage hast, darfst Du nicht vergessen, Dich an der Hochschule offiziell einzuschreiben. Manchmal kommt der Zulassungsbescheid nur online. Denke daran, regelmäßig Deine Mails zu lesen!

Fristen einhalten

Wenn Du Dich auf einen Studienplatz bewirbst, musst Du bestimmte Fristen einhalten. Startet das Studium zum Wintersemester, das heißt im Oktober, endet die Bewerbungsfrist am 31.Mai vor dem neuen Wintersemester. Neuabiturienten, die ihr Zeugnis erst im Juni bekommen, können sich bis zum 15.Juli bewerben. Wenn Du Dein Studium zum Sommersemester beginnen möchtest, muss Deine Bewerbung spätestens zum 15.Januar eingereicht sein.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen gehören mit ins Bewerbungsschreiben:

  • Das ausgefüllte Antragsformular. Vorlagen gibt es zum Beispiel auf der Homepage der jeweiligen Hochschule, beziehungsweise im Hochschulsekretariat.
  • Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (für ein Universitätsstudium) oder beglaubigte Kopie der Fachhochschulreife (Fachhochschule) oder fachgebundenen Hochschulreife. Amtlich beglaubigte Kopien kann jede Dienststelle ausstellen, die ein Dienstsiegel führt.
  • Kann je nach Fach und Hochschule vorkommen: Nachweis über ein Vorpraktikum, Mappe mit Arbeitsproben zum Beispiel für die Bereiche Kunst oder Musik. Ablegen einer Eignungsprüfung bei bestimmten Fächern, wie Sport.
  • Bei einem Wechsel der Hochschule: Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise aus der ehemaligen Hochschule.

Studiengänge mit Vorpraktikum

Bei manchen Fächern muss bereits bei der Bewerbung zum Studium ein Praktikumszeugnis vorliegen. Wenn Du mit dem Gedanken spielst, nach dem Abitur ein Studium zu beginnen, informiere Dich bei Deiner Wunschhochschule, ob ein Praktikum für Dein Fach erforderlich ist. Oft fordern die Hochschulen Praktika für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, aber auch andere Fächer erfordern manchmal ein Vorpraktikum wie zum Beispiel Modedesign, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurswesen oder soziale Arbeit. Die vorgeschriebene Dauer beträgt sechs bis 13 Wochen. Achte auf ein aussagekräftiges Praktikumszeugnis. Hast Du bereits eine Berufsausbildung absolviert, kann diese unter Umständen anerkannt werden.

Zulassungsbeschränkte Fächer – Zentrale Vergabe

Es gibt eine kleine Anzahl an Fächern, deren Plätze nur zentral vergeben werden. Zu diesen Fächern gehören: Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Wer sich für einen dieser Studiengänge bewerben möchte, muss sich an die Stiftung Hochschulstart (ehemals "ZVS" Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) wenden. Die Stiftung Hochschulstart stellt auf ihrer Homepage ein Bewerbungsportal für diese Fächer zur Verfügung (www.hochschulstart.de). Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist bisher das einzige Bundesland, das ein landeseinheitliches Zulassungsverfahren für einzelne Studiengänge vorsieht. Wenn Du eines der unten genannten Fächer an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchtest, musst Du Dich bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" in Dortmund bewerben. Das betrifft derzeit Studiengänge aus den Bereichen Lehramt, Chemie oder Rechtswissenschaften.

Örtlicher Numerus Clausus (NC)

Gibt es für bestimmte Studiengänge mehr Bewerber als Plätze, vergeben die Hochschulen ihre Plätze oft nach dem örtlichen Numerus Clausus. Ein Kontingent der Studienplätze geht an Bewerber, die eine bestimmte Abiturnote erreichen konnten. Dabei wird von der Note des "schlechtesten" Bewerbers ausgegangen, der im vorangegangenen Semester noch einen Studienplatz in einem bestimmten Fach bekommen hat. So lag der NC für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei 1,8. Zugelassen wurden die Bewerber, deren Abiturdurchschnitt bei 1,8 oder besser lag oder deren Wartezeit zehn Semester betrug. Als ein Wartesemester gilt ein Halbjahr nach Bestehen der Abiturprüfung, ohne dass der Bewerber an einer anderen Hochschule eingeschrieben war. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege kranker Angehöriger. Auch Zeiten von Freiwilligendiensten oder Diensten bei der Bundeswehr können geltend gemacht werden. Besondere familiäre oder gesundheitliche Belastungen können zudem bei einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit angeführt werden.

Zulassung per Losverfahren

Wer bei der regulären Studienplatzvergabe leer ausgegangen ist, kann sein Glück an der "Restplatzbörse" versuchen. Dort werden Studienplätze vergeben, die auch über das Nachrückverfahren nicht vergeben werden konnten. Die Hochschulrektorenkonferenz informiert auf ihrer Seite Hochschulkompass über freie Plätze. Diese werden dann in der Regel per Losverfahren von den jeweiligen Hochschulen vergeben. Du kannst auch an dieser Verlosung teilnehmen, wenn Du Dich zuvor noch nicht beworben hast. Die Studienplatzbörse öffnet zwei Mal im Jahr: Für das Sommersemester in den Monaten Februar, März und April sowie für das Wintersemester in den Monaten August, September und Oktober.

Zulassungsfreie Studiengänge

Wenn der Andrang auf ein Fach nicht ganz so groß ist, wird es zulassungsfrei angeboten. Der Notendurchschnitt ist in diesem Falle nicht relevant. So war an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena das Fach Wirtschaftswissenschaften mit dem Profil Volkswirtschaftslehre zulassungsfrei. An der Universität Konstanz gab es keine Zulassungsbeschränkung für das Fach Wirtschaftswissenschaften im Nebenfach. Da die Hochschulen mehr Autonomie bekommen haben, was die Zulassung ihrer Bewerber angeht, können zulassungsfreie Fächer ohne NC trotzdem an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. So kann es vorkommen, dass eine Hochschule einen Auswahltest durchführt oder den Nachweis guter Englischkenntnisse fordert. Solche Besonderheiten kannst Du auf der Homepage der Hochschule nachlesen.

Bewerbung für ein duales Studium

Bei der Bewerbung um einen Platz in einem dualen Studiengang müssen andere Aspekte bedacht werden als bei einer Bewerbung um ein Universitätsstudium. Möchtest Du dual studieren, brauchst Du ein Partnerunternehmen, das Dich während der Zeit des Studiums einstellt. Du bewirbst Dich doppelt: An der Hochschule, die den dualen Studiengang anbietet und bei einem Arbeitgeber. Die Bewerbung beim Partnerunternehmen gestaltet sich wie eine übliche Bewerbung auf einen Arbeitsplatz. Du brauchst ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Zeugnisse. Manche Unternehmen schreiben Stellen für Studenten dualer Studiengänge aus. So gibt es Handelsunternehmen, die speziell nach Bewerbern suchen, die ein duales Studium Internationales Management in Kooperation mit dem Unternehmen und einer Partnerhochschule beginnen möchten. Die Hochschule verlangt meist das (Fach-)Abiturzeugnis, in Ausnahmefällen ist eine Einschreibung ohne Abitur möglich. Einen NC gibt es nicht, stattdessen wählen die Hochschulen anhand von Auswahltests und/oder Aufnahmegesprächen aus. Auch bei der Bewerbung um ein duales Studium gibt es bestimmte Bewerbungsfristen.

Neue Bewerbung für den Master

Wenn Du ein Masterstudium aufnehmen möchtest, ist eine neue vollständige Bewerbung erforderlich. Manchmal können Studierende im Bachelorstudiengang sich vorzeitig bewerben. Das geht zum Beispiel dann, wenn die Bachelorarbeit schon geschrieben, aber noch nicht bewertet ist. Du kannst dann Deine Bewerbung mit einer vorläufigen Leistungsstandbescheinigung einreichen. Sobald das richtige Zeugnis da ist, reichst Du es nach. Schickst Du es zu spät los, kann der Zulassungsbescheid allerdings widerrufen werden.

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